Gynäkologie - Geburtshilfe - Gynäkologische Onkologie

Untersuchungen und Behandlungen - Kassenleistungen

Grundsätzlich sind von den Krankenversicherungen für Sie gynäkölogische Routineuntersuchungen im Jahresrhytmus vorgesehen. Ausnahmen bilden Untersuchungen zur Empfängnisverhütung, die halbjährlich durchgeführt werden sollten.

Zusätzlich haben Sie als gesetzlich Krankenversicherte gemäß den "Krebsfrüherkennungsrichtlinien" Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:

  • Vom Beginn des 20. Lebensjahres an die Spiegeleinstellung des Muttermundes, die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (sog. Zytotest) von der Muttermundoberfläche und aus dem Muttermundkanal, sowie die bimanuelle gynäkologische Untersuchung. Weiterhin das Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten.
  • Vom Beginn des 50.Lebensjahres gehören noch die digitale Untersuchung des Enddarmes sowie ein Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl zur Krebsvorsorgeuntersuchung.

Weitere sinnvolle Untersuchungen, die zu einer höheren Sicherheit in der Krebsfrüherkennung führen können, finden Sie hier.